AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
für Mitgliedschaftsverträge bei COSMOS Fitness
Stand: 01.07.2026
- Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Mitgliedschaftsverträge, die ab dem 01.07.2026 zwischen dem Studio und dem Mitglied geschlossen werden. Für früher geschlossene Verträge gelten grundsätzlich die bei deren Abschluss wirksam vereinbarten Bedingungen.
Der konkrete Leistungsumfang, die gewählte Laufzeit, der Vertragsbeginn, der Mitgliedsbeitrag, Zusatzleistungen, Startpakete und sonstige Entgelte ergeben sich aus dem jeweiligen Mitgliedschaftsvertrag. Individuelle Vereinbarungen im Mitgliedschaftsvertrag haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Vertragsschluss und Minderjährige
Der Mitgliedschaftsvertrag kommt durch die Unterzeichnung des Mitgliedschaftsvertrages oder bei einem Online-Abschluss durch die Annahmebestätigung des Studios zustande.
Ein Online-Vertragsabschluss ist nur für volljährige Personen möglich. Minderjährige können eine Mitgliedschaft nur mit Einwilligung ihrer gesetzlichen Vertreter abschließen. Das Training von Mitgliedern unter 16 Jahren ist nur nach vorheriger Zustimmung der Studioleitung und in Begleitung eines Erziehungsberechtigten zulässig, sofern keine abweichende individuelle Vereinbarung getroffen wurde.
- Nutzungsumfang und Öffnungszeiten
Das Mitglied ist während der jeweils bekannt gegebenen Öffnungszeiten zur Nutzung der im Mitgliedschaftsvertrag vereinbarten Leistungen berechtigt. Leistungen, Kurse, Wellnessangebote oder sonstige Zusatzleistungen, die nicht Bestandteil des gewählten Tarifs sind, können nur nach gesonderter Buchung und gegen das hierfür vereinbarte Entgelt genutzt werden.
Die Nutzung des Studios setzt eine wirksame Mitgliedschaft und ein gültiges persönliches Zutrittsmedium voraus. An gesetzlichen Feiertagen und aus besonderen betrieblichen Gründen können abweichende Öffnungszeiten gelten. Diese werden rechtzeitig im Studio, über die Mitglieder-App oder auf andere geeignete Weise bekannt gegeben.
- Anpassung von Angeboten und vorübergehende Schließungen
Das Studio kann den Kursplan, den Einsatz einzelner Trainer, die Aufstellung von Geräten und organisatorische Abläufe in zumutbarem Umfang anpassen, sofern der Charakter und der wirtschaftliche Wert der vertraglich vereinbarten Hauptleistungen dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Ein Anspruch auf die Durchführung eines bestimmten Kurses zu einer bestimmten Zeit oder durch eine bestimmte Person besteht nicht, sofern keine ausdrückliche Einzelvereinbarung getroffen wurde.
Das Studio kann den Betrieb wegen notwendiger Wartungs-, Instandhaltungs- oder Renovierungsarbeiten für einen angemessenen Zeitraum, insgesamt jedoch höchstens sieben Kalendertage pro Kalenderjahr, ganz oder teilweise einschränken. Planbare Einschränkungen werden möglichst rechtzeitig bekannt gegeben. Gesetzliche Rechte des Mitglieds bei erheblichen oder länger andauernden Leistungseinschränkungen bleiben unberührt.
Bei vorübergehenden Einschränkungen oder Schließungen aufgrund behördlicher Anordnungen, höherer Gewalt oder sonstiger vom Studio nicht zu vertretender Umstände richten sich die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien nach den gesetzlichen Bestimmungen.
- Hausordnung und Weisungsrecht
Bei der Nutzung des Studios gilt die jeweils aktuelle Hausordnung. Sie enthält insbesondere Regelungen zur sicheren und ordnungsgemäßen Nutzung der Geräte und Räumlichkeiten sowie zum respektvollen Umgang mit anderen Mitgliedern und dem Personal.
Das Personal ist berechtigt, im Einzelfall Weisungen zu erteilen, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten und sicheren Studiobetriebs, zum Schutz anderer Personen oder zur Einhaltung der Hausordnung erforderlich ist. Das Mitglied hat diesen Weisungen Folge zu leisten. Gesetzliche Rechte des Studios bei erheblichen oder wiederholten Verstößen bleiben unberührt.
- Gesundheit und eigenverantwortliches Training
Das Mitglied trainiert eigenverantwortlich und hat vor Beginn des Trainings zu prüfen, ob gesundheitliche Einschränkungen bestehen, die einer Trainingsteilnahme entgegenstehen können. Bei Zweifeln wird empfohlen, vor Aufnahme oder Fortsetzung des Trainings ärztlichen Rat einzuholen.
Gesundheitliche Einschränkungen, die für eine sichere Trainingsbetreuung von Bedeutung sind, sollen dem Trainingspersonal mitgeteilt werden. Bei Schmerzen, Schwindel, Übelkeit, Atemnot oder sonstigen ungewöhnlichen Beschwerden ist das Training unverzüglich zu unterbrechen und das Personal zu informieren. Die Trainingsbetreuung des Studios ersetzt keine ärztliche Untersuchung oder Behandlung.
- Persönliches Zutrittsmedium
Das Mitglied erwirbt gegen das im Mitgliedschaftsvertrag ausgewiesene Entgelt ein persönliches Zutrittsmedium. Mit der Übergabe geht das Zutrittsmedium in das Eigentum des Mitglieds über. Das Zutrittsmedium darf ausschließlich vom Mitglied selbst verwendet und nicht an Dritte weitergegeben werden.
Das Mitglied hat das Zutrittsmedium sorgfältig aufzubewahren und einen Verlust unverzüglich dem Studio zu melden. Nach der Verlustmeldung wird das Zutrittsmedium gesperrt. Bei Verlust oder einer vom Mitglied zu vertretenden Beschädigung kann das Mitglied ein neues Zutrittsmedium zum Preis von 25,00 € erwerben. Für technische Defekte oder gewöhnlichen Verschleiß, die das Mitglied nicht zu vertreten hat, wird ein funktionsfähiges Ersatzmedium ohne zusätzliches Entgelt bereitgestellt.
Ermöglicht das Mitglied schuldhaft einer dritten Person die unberechtigte Nutzung des Studios, kann das Studio das Zutrittsmedium sperren und Ersatz des hierdurch tatsächlich entstandenen Schadens verlangen. Dem Mitglied bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
- Bargeldloser Zahlungsverkehr und Guthaben
Das Studio ist berechtigt, für zusätzliche Produkte und Leistungen einen bargeldlosen Zahlungsverkehr über das Zutrittsmedium oder ein vergleichbares System vorzusehen. Höchstbeträge, Aufladeverfahren und verfügbare Zahlungsmöglichkeiten werden in geeigneter Weise bekannt gegeben.
Ein auf dem Zutrittsmedium vorhandenes Guthaben wird auf Verlangen des Mitglieds während der Vertragslaufzeit und spätestens nach Beendigung der Mitgliedschaft auf ein vom Mitglied benanntes Bankkonto ausgezahlt. Eine Barauszahlung kann ausgeschlossen werden. Gesetzliche Aufrechnungsrechte des Mitglieds bleiben unberührt.
- Änderung persönlicher und vertragsrelevanter Daten
Änderungen vertragsrelevanter Daten, insbesondere Name, Anschrift, E-Mail-Adresse und Bankverbindung, sind dem Studio unverzüglich mitzuteilen. Das Mitglied trägt nur solche erforderlichen und tatsächlich entstandenen Mehrkosten, die durch eine schuldhaft verspätete oder unterlassene Mitteilung verursacht wurden.
- Beiträge, Startpaket und Fälligkeit
Die Höhe des Mitgliedsbeitrags, die Zahlungsweise und die Fälligkeit ergeben sich aus dem Mitgliedschaftsvertrag. Bei vereinbarter wöchentlicher Zahlung werden die Beiträge grundsätzlich freitags im Voraus für den jeweiligen Leistungszeitraum fällig, sofern im Mitgliedschaftsvertrag nichts Abweichendes vereinbart ist.
Ein gegebenenfalls vereinbarter anteiliger Beitrag für eine Nutzung vor dem regulären Vertragsbeginn wird zusammen mit der ersten Beitragsfälligkeit berechnet. Das Entgelt für das Startpaket und weitere einmalige Entgelte sind zu dem im Mitgliedschaftsvertrag genannten Zeitpunkt, mangels abweichender Regelung bei Vertragsschluss beziehungsweise Übergabe der jeweiligen Leistung, fällig.
- SEPA-Lastschrift und Rücklastschriften
Soweit das Mitglied dem Studio ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, hat es für eine ausreichende Deckung des angegebenen Kontos zu sorgen. Änderungen der Bankverbindung sind rechtzeitig vor dem nächsten Einzug mitzuteilen.
Kann eine Lastschrift aus einem vom Mitglied zu vertretenden Grund nicht eingelöst werden, kann das Studio dem Mitglied die hierdurch erforderlichen und tatsächlich entstandenen Bank- und Rücklastschriftkosten i. H. v. 2,50 € pro Rücklastschrift in Rechnung stellen. Dem Mitglied bleibt der Nachweis vorbehalten, dass keine oder geringere Kosten entstanden sind.
- Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Das Studio kann insbesondere die gesetzlichen Verzugszinsen sowie erforderliche und tatsächlich entstandene Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung verlangen.
Die gesetzlichen Rechte des Studios, Leistungen bei einem nicht nur geringfügigen Zahlungsrückstand nach vorheriger Mahnung zurückzuhalten oder den Vertrag bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen aus wichtigem Grund zu kündigen, bleiben unberührt. Zukünftige Beiträge werden nicht allein aufgrund des Zahlungsverzugs automatisch bis zum Ende der Vertragslaufzeit fällig.
- Beitragsdynamik und abweichende Preisvereinbarungen
Sofern im Mitgliedschaftsvertrag nichts Abweichendes vereinbart ist, erhöht sich der dort ausgewiesene wöchentliche Mitgliedsbeitrag erstmals nach Ablauf von sechs Vertragsmonaten und anschließend nach Ablauf jedes weiteren Zeitraums von sechs Vertragsmonaten um jeweils 0,20 €. Maßgeblich für die Berechnung ist der im Mitgliedschaftsvertrag vereinbarte Vertragsbeginn.
Die Beitragsdynamik gilt auch nach Ablauf der Erstlaufzeit während einer unbefristeten Vertragsverlängerung. Abweichende individuelle Preisvereinbarungen und im Mitgliedschaftsvertrag ausdrücklich ausgewiesene Beitragsstaffeln gehen dieser Regelung vor.
- Vertragslaufzeit und Verlängerung
Die Mitgliedschaft wird für die im Mitgliedschaftsvertrag ausgewählte Erstlaufzeit von einem, zwölf oder 24 Monaten geschlossen. Die Erstlaufzeit beginnt zu dem im Mitgliedschaftsvertrag vereinbarten Vertragsbeginn.
Der Vertrag kann mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Erstlaufzeit gekündigt werden. Wird er nicht fristgerecht gekündigt, verlängert er sich auf unbestimmte Zeit und kann anschließend jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
- Ordentliche Kündigung und FairPay-Sonderkündigungsrecht
Die ordentliche Kündigung kann in Textform, insbesondere per Brief, E-Mail oder über die auf der Website bereitgestellte Kündigungsmöglichkeit, erklärt werden. Maßgeblich für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der Zugang der Kündigung beim Studio. Kündigungen per E-Mail können an info@cosmos-fitness.de gerichtet werden.
Sofern im Mitgliedschaftsvertrag ausdrücklich vereinbart, kann das Mitglied eine Mitgliedschaft mit einer Erstlaufzeit von zwölf oder 24 Monaten bereits vor Ablauf der Erstlaufzeit mit einer Frist von einem Monat im Rahmen des FairPay-Sonderkündigungsrechts beenden. Für die Inanspruchnahme dieses zusätzlichen vertraglichen Kündigungsrechts wird eine einmalige FairPay-Gebühr in Höhe von 149,00 € fällig.
Die FairPay-Gebühr fällt nicht an, wenn das Mitglied ein gesetzliches Widerrufsrecht oder ein gesetzliches Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund ausübt.
- Außerordentliche Kündigung
Das gesetzliche Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn der kündigenden Partei unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertrages bis zum regulären Vertragsende nicht zugemutet werden kann.
Beruft sich das Mitglied auf eine erhebliche Erkrankung oder Verletzung, kann das Studio einen geeigneten ärztlichen Nachweis verlangen, aus dem sich ergibt, dass die wesentlichen vertraglich vereinbarten Trainingsleistungen für einen nicht nur vorübergehenden Zeitraum nicht genutzt werden können. Die Angabe einer konkreten Diagnose ist nicht erforderlich.
- Vertragspause und Schwangerschaft
Für alle Cosmos-Free-Tarife gilt die nachfolgende flexible Vertragspause, sofern im Mitgliedschaftsvertrag keine abweichende Regelung vereinbart wurde. Das Mitglied kann die Mitgliedschaft für höchstens acht volle Kalenderwochen pro Kalenderjahr pausieren. Eine Pausenwoche läuft jeweils von Montag bis Sonntag. Die Pause muss vor Beginn in Textform beantragt werden. Rückwirkende Pausen sind ausgeschlossen. Nicht genutzte Pausenwochen können nicht in ein folgendes Kalenderjahr übertragen werden.
Während einer vereinbarten Pausenwoche entfällt der reguläre Mitgliedsbeitrag; stattdessen wird eine Pausengebühr von 3,00 € je Woche erhoben. Die Vertragslaufzeit und ein bereits bestimmter Beendigungszeitpunkt verlängern sich um die Dauer der Pause. Eine Pause kann nicht dazu genutzt werden, eine laufende Kündigungsfrist zu verkürzen oder den letzten beitragspflichtigen Vertragszeitraum zu ersetzen.
Bei Schwangerschaft kann die Mitgliedschaft gegen geeigneten Nachweis für einen im Voraus festgelegten Zeitraum kostenfrei stillgelegt werden. Die Vertragslaufzeit verlängert sich um die Dauer der Stilllegung. Das gesetzliche Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt in allen Fällen unberührt.
- Übertragung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft ist grundsätzlich persönlich. Eine Übertragung auf eine andere Person ist nur mit vorheriger Zustimmung des Studios und nach Abschluss einer schriftlichen Vertragsübernahmevereinbarung möglich. Ein Anspruch auf Zustimmung besteht nicht.
Für die Bearbeitung einer vom Studio genehmigten Vertragsübernahme wird eine einmalige Verwaltungsgebühr in Höhe von 49,00 € erhoben. Die Vertragsübernahme wird erst wirksam, wenn alle erforderlichen Angaben und Erklärungen der übernehmenden Person vollständig vorliegen.
- Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen
Verbrauchern steht bei online oder auf andere Weise im Fernabsatz geschlossenen Verträgen das gesetzliche Widerrufsrecht zu. Einzelheiten, insbesondere die Widerrufsfrist und die Ausübung des Widerrufsrechts, ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung und dem Muster-Widerrufsformular.
Verlangt das Mitglied ausdrücklich, dass das Studio bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Erbringung der vertraglichen Leistungen beginnt, kann das Studio im Falle eines Widerrufs unter den gesetzlichen Voraussetzungen einen angemessenen Wertersatz für die bis zum Widerruf tatsächlich erbrachten Leistungen verlangen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Rückabwicklungsvorschriften.
- Haftung
Das Studio haftet unbeschränkt für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Studios, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Das Studio haftet ferner unbeschränkt bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Das Studio übernimmt ohne ausdrückliche Vereinbarung keine Verwahrungspflicht für mitgebrachte Kleidung, Wertgegenstände, Geld oder sonstige persönliche Gegenstände. Die Bereitstellung von Umkleideschränken oder Ablagemöglichkeiten begründet keinen Verwahrungsvertrag. Die vorstehenden Haftungsregelungen bleiben hiervon unberührt.
- Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Für die Mitgliedschaft gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der bei Vertragsschluss wirksam einbezogenen Fassung. Spätere Änderungen werden nur dann Bestandteil des Vertrages, wenn sie zwischen dem Studio und dem Mitglied wirksam vereinbart werden oder ihre Geltung unmittelbar aus zwingenden gesetzlichen Vorschriften folgt.
- Verbraucherstreitbeilegung
Die Planet Lifestyle und Fitness GmbH ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
- Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung des Mitgliedschaftsvertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung
